Das sogenannte Schengen Visum ein Dokument, welches für Reisen in den Schengen Raum, beziehungsweise für Reisen innerhalb des Schengen Raums benötigt wird. Ausgestellt wird dieses Visum von den zuständigen Behörden, also der Botschaft oder eines Konsulats.
Schengen oder das Schengener Abkommen ist auf simple Art erklärt das Konzept des freien Verkehrs zwischen einzelnen Staaten. Das heißt, zwischen den Staaten, die das Abkommen unterschrieben haben, kann man frei hin und herreisen, die Grenzen werden intern nicht mehr kontrolliert. Nur die Außengrenzen des Schengen Raums werden geschützt.
Seit 1985, als die ersten fünf Staaten das Abkommen unterschrieben haben, kamen bis zum heutigen Tage 21 andere Staaten hinzu.
- Deutschland
- Dänemark
- Frankreich
- Belgien
- Italien
- Griechenland
- Estland
- Finnland
- Island
- Lettland
- Liechtenstein
- Litauen
- Luxemburg
- Malta
- Niederlande
- Norwegen
- Österreich
- Polen
- Portugal
- Schweden
- Schweiz
- Slowakei
- Slowenien
- Spanien
- Tschechien
- Ungarn
Es gibt sechs Länder, die dem Schengen Raum noch nicht beigetreten sind. Einmal Irland und das vereinigte Königreich, die noch zögern und Rumänien, Bulgarien, Kroatien und Zypern, die demnächst beitreten werden.
Bitte nicht den Schengen Raum mit der EU verwechseln. Drei europäische Länder als Beispiel sind kein Mitglied in der EU, dafür aber Mitglieder des Schengen Raums, und zwar Island, die Schweiz und Norwegen.
Seit der Umsetzung des Konzepts des freien Verkehrs der Schengen-Staaten in 1995 darf die Bevölkerung der teilnehmenden Staaten ohne Beschränkung im Schengenraum reisen und dort leben.
Das heißt, jeder Bürger eines Landes, welches Mitglied im Schengen-Raum ist, darf ohne Grenzkontrolle die internationalen Grenzen überschreiten.
Einzige Ausnahme stellen Bedrohungen dar, die es den zuständigen Behörden eines Schengen-Staates erlauben, Kontrollen an den Grenzen durchzuführen. Diese Kontrollen sind nicht zu verwechseln mit regulären Grenzkontrollen.
Nicht-Mitglieder des Schengen Raum benötigen allerdings weiterhin ein Visum, um in den Schengen Raum einreisen zu können.
A – Afghanistan, Algerien, Angola, Armenien, Aserbaidschan, Ägypten, Äquatorialguinea, Äthiopien
B – Bahrain, Bangladesch, Belize, Benin, Bhutan, Bolivien, Botswana, Burkina Faso, Burma/Myanmar, Burundi
C – China
D – Demokratische Republik Kongo, Dschibuti, Dominikanische Republik
E – Ecuador, Eritrea, Elfenbeinküste
F – Fiji
G – Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Guyana
H – Haiti
I – Indien, Indonesien, Iran, Irak
J – Jamaika, Jordanien, Jemen
K – Kasachstan, Kenia, Kambodscha, Kamerun, Kuba, Kongo, Kap Verde, Komoren, Kosovo, Kuwait, Kirgisistan
L – Laos, Libanon, Lesotho, Liberia, Libyen
M – Madagaskar, Malawi, Malediven, Mali, Mauretanien, Mongolei, Marokko, Mosambik
N – Namibia, Nepal, Niger, Nigeria, Nord Korea, nördliche Marianen
O – Oman, Osttimor
P – Pakistan, Papua-Neuguinea, Philippinen
Q – Qatar
R – Russland, Ruanda
S – Sao Tome And Principe, Saudi-Arabien, Senegal, Sierra Leone, Salomonen, Somalia, Süd Afrika, Sri Lanka, Sudan, Suriname, Swasiland, Syrien, Sambia, Simbabwe
T – Tschad, Tadschikistan, Tansania, Thailand, Togo, Tonga, Tunesien, Türkei, Turkmenistan
U – Uganda, Usbekistan
V – Vietnam
W – Weißrussland
Bei Staatsangehörigen der Schengen-Staaten oder Staatsangehörigen aus Staaten, die kein Schengen Visum benötigen, gilt zu beachten, dass der Aufenthalt in einem der Staaten des Schengen-Raums nicht unbegrenzt ohne eine weitere Erlaubnis genehmigt ist.
Pro Halbjahr darf man sich nur 90 Tage, also 3 Monate in einem anderen Schengen-Staat aufhalten. Das Schengen Visum umfasst auch keinerlei Studien- oder Arbeitserlaubnis. Der Grund, warum man in ein anderes Schengen-Land reisen möchte, ist dagegen völlig irrelevant.
Zusätzlich zu den Staaten, die ein Schengen Visum benötigen, gibt es noch einige Länder, die zusätzlich ein sogenanntes Flughafen-Transitvisum benötigen.
Das Flughafen-Transitvisum berechtigt den Inhaber, sich während seiner Reise im Falle eines Zwischenstopps auf dem Flughafengelände aufzuhalten. Es berechtigt also den Aufenthalt für einige Stunden, nicht aber für das Verlassen des Flughafen-Geländes.
Sind Sie ein Familienmitglied eines EU- oder EEA-Staatsangehörigen, müssen Sie trotzdem ein Schengen Visum beantragen. Der Vorgang ist hier nur etwas erleichtert. Voraussetzungen für ein vereinfachtes Verfahren der Visum Erteilung sind:
- Sie sind ein enges Familienmitglied. Das heißt, Ehepartner oder Kinder unter 21 Jahren.
- Sie müssen nachweisen können, dass Sie mit Ihren Eltern oder Ehepartner in dem Land, in das Sie reisen wollen, auch zusammen treffen.
Wer über mehrere Staatsangehörigkeiten verfügt, muss ein Schengen Visum beantragen, wenn er mit einem Pass reist, bei dessen Staat eine Visapflicht gegenüber dem Schengen Raum gilt. Beispiel: Sie besitzen die deutsche und die weißrussische Staatsbürgerschaft, reisen aber mit dem russischen Pass, benötigen Sie ein Schengen Visum.
Für ein Schengen Visum gibt es drei unterschiedliche Kategorien. Je nachdem, welche Kategorie die zuständige Behörde des Landes ausgestellt hat, gelten auch unterschiedliche Beschränkungen.
Das einheitliche Schengen-Visum
Mit dem einheitlichen Schengen Visum, kurz USV oder Uniform Schengen Visa, haben Sie die Genehmigung, die gewünschte Region zu passieren oder sich 90 Tage pro Halbjahr dort aufzuhalten. Das Datum der ersten Einreise gilt auch als Beginn dieser 90 Tage.
Das einheitliche Schengen Visum beinhaltet je nach Zweck der Reise Kategorie A – das Flughafen-Transitvisum und Kategorie C, ein Kurzaufenthaltsvisum. Hiermit können Sie sich für eine bestimmte Zeit in einem Schengen-Staat aufhalten. Die Dauer ist abhängig von der Gültigkeit der Visa.
Das Visum wird noch einmal in drei Kategorien unterteilt.
- Einmal das Single-Visum, also das sogenannte Einfach-Visum. Mit diesem Visum können Sie einmalig in ein Schengen-Land einreisen. Verlassen Sie das Land wieder, erlischt das Visum. Hierbei ist es völlig irrelevant, ob die erlaubte Aufenthaltsdauer für das Land abgelaufen ist oder nicht.
- Dann gibt es das sogenannte Doppel-Entry-Visum, das Zweifach-Visum. Es erlaubt Ihnen eine zweimalige Einreise in das gewünschte Land. Das Visum erlischt hier erst nach der zweiten Ausreise.
- Mit dem Mehrfach-Visum, dem sogenannten Multiple-Entry-Visum, können Sie unbegrenzt in ein Schengen-Land ein- und ausreisen. Sie können sich mit diesem Visum 90 Tage lang während eines Halbjahres im Schengen-Raum aufhalten. Beginn der 90 Tage ist das Datum der ersten Einreise in den Schengen-Raum.
Mit einem Visum mit beschränkter räumlicher Gültigkeit dürfen Sie nur in das Schengen-Land einreisen, welches das Visum ausgestellt hat oder in die Länder, die explizit in dem Visum aufgeführt werden. In allen anderen Schengen-Ländern ist ein solches Visum ungültig.
Nationales Visum
Dieses Visum der Kategorie „D“ wird Ihnen ausgestellt, wenn Sie in einem Schengen-Land studieren möchten, arbeiten wollen oder sich dort dauerhaft aufhalten möchten. Es berechtigt zu einer einmaligen Ein- und Ausreise. Wenn Ihr Aufenthalt die Dauer des Visums überschreitet, müssen Sie bei der örtlichen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
In bestimmten Ausnahmen können auch Mehrfach-Visa ausgestellt werden:
– Teilnahme an einem internationalen Studienprogramm
– Beginn eines vollständigen Studienprogramm, dieses Visum kann nach einem Jahr verlängert werden
– für Personen und deren Familienmitglieder, die eine pädagogische Tätigkeit in einer höheren Einrichtung oder Forschungszentren
– Sportler, Künstler oder ähnliche Personen, die ihr Wissen mit anderen teilen möchten
– in Ausnahmesituationen wie ein krankheitsbedingter Notfall
Stellen Sie den Antrag frühzeitig. Eine normale Ausstellungsdauer beträgt bis zu 10 Tagen. Bei Langzeitvisa oder einem Visum, welches eine Arbeitsgenehmigung enthält, können Bearbeitungszeiten von mehreren Monaten auftreten. Die Bearbeitungszeiten können sich auch zu den Hauptreisezeiten verlängern. Die Unterlagen müssen persönlich eingereicht werden.
– der Antrag muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein.
– Sie benötigen ein Passbild, einen gültigen Pass und Kopien evtl. vorheriger Visa.
– ein Rückreiseticket oder einen vollständigen Reiseplan mit Daten und Flugnummern
– eine gültige Reise-Krankenversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 30.000 Euro
– Unterkunftsnachweis für die Dauer der Reise
– Nachweis über finanzielle Mittel, um Ihren Aufenthalt zu finanzieren
Für Minderjährige benötigen Sie zusätzlich die Geburtsurkunde. Beide Elternteile müssen den Antrag unterschreiben. Sollten Sie das alleinige Sorgerecht besitzen, benötigen Sie das Urteil des Familiengerichts. Von beiden Elternteilen müssen beglaubigte Kopien der Pässe eingereicht werden.
Reist ein Minderjähriger allein, muss eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung beider Elternteile vorgelegt werden.
Was kostet ein Schengen Visum
Für die Ausstellung eines Schengen Visum fallen je nach Art unterschiedliche Kosten an.
Ein Flughafen-Transitvisum, ein Kurzaufenthaltsvisum, welches für weniger als 90 Tage gültig ist und ein Langzeitvisum (über 90 Tage) fällt eine Gebühr von 60 Euro an.
Für Kinder über sechs Jahre und unter 12 Jahren, ebenso wie für Bürger aus Georgien, Kosovo, Russland und der Ukraine, beträgt die Gebühr 35 Euro.
Keine Gebühr zahlen Kinder unter sechs Jahren, Schüler und Studenten und deren Lehrkräfte, die zu Studienzwecken reisen, ebenso wie Wissenschaftler zu Forschungszwecken oder Mitglieder gemeinnütziger Organisationen unter 25 Jahren, die an Bildungsangeboten anderer gemeinnütziger Organisationen teilnehmen möchten.