Obwohl Sie als deutscher Staatsbürger eigentlich kein Visum für die Einreise in die USA brauchen, gibt es Ausnahmen. Wenn Sie z. B. als Au-pair arbeiten, zu Ihrem Ehepartner umziehen oder eine Handelstätigkeit ausführen möchten, benötigen Sie ein dennoch ein Visum.
Es gibt dabei zahlreiche Bedingungen und Voraussetzungen, die Sie bei einer Visum USA Beantragung beachten sollten. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen dazu.
Ohne Visum in die USA?
Wenn Sie nicht länger als 90 Tage in den USA bleiben möchten, dann brauchen Sie auch kein Visum. Deutschland ist Teil des von der US-Regierung angebotenen Visa Waiver-Programms.
Das bedeutet, dass Sie bei Geschäfts- und Urlaubsreisen oder im Transit für kurze Zeit (90 Tage) visumfrei in die USA reisen können.
Allerdings gibt es hierbei 3 wichtige Dinge, die Sie beachten müssen. Sie müssen nämlich einen e-Pass mit Chip, ein gültiges Rück- oder Weiterflugticket und eine gültige Einreisegenehmigung (kurz: Esta) haben.
Vorsicht bei ESTA-Beantragung
Wer nach USA reisen möchte, muss sich vorher online für das Electronic System for Travel Authorization (ESTA) anmelden. Diese Regel für das elektronische Einreiseverfahren gilt seit 2009 und gehört zur Visa freien Einreise dazu.
Allerdings gibt es immer mehr unseriöse Personen oder sogenannte Agenturen, die für ihren Service zu hohe Gebühren verlangen. Auch die Botschaft der USA in Berlin hat vor nicht ordnungsgemäß zugelassenen Drittanbietern gewarnt.
Es ist also äußerst ratsam, sich im Voraus gründlich zu informieren. Sie können sich für 14 US-Dollar auf der offiziellen Webseite der US-Regierung anmelden und zahlreiche persönliche Angaben machen. Außerdem brauchen Sie einen gültigen Reisepass und eine Kreditkarte.
Allerdings dürfen Sie sich ohne Visum nicht länger als 90 Tage in den USA aufhalten.
Wann Visum USA beantragen?
Grundsätzlich gilt, dass man ein Visum beantragen muss, wenn man nicht zu Besuchszwecken nach USA reist oder der ESTA-Antrag aus irgendeinem Grund abgelehnt wurde.
Wenn Sie also an Austauschprogrammen teilnehmen, Arbeits- oder Forschungsaufenthalte planen oder als Au-Pair-Mädchen in die USA wollen, ist ein Visum USA notwendig.
Übersicht der Schritte:
- Besuchen Sie zunächst die Internetseite des Büros für konsularische Angelegenheiten des US-Außenministeriums, wo Sie ein Nichteinwanderungsvisum online beantragen können. Wählen Sie die Visa Kategorie aus – beispielsweise Touristenvisum, Studentenvisum oder Arbeitsvisum – und füllen Sie anschließend das Online-Formular DS-160 aus.
- Danach müssen Sie ein Profil erstellen und die Antragsgebühr bezahlen. Die Höhe der Antragsgebühr hängt von der Visa Kategorie ab. Notieren Sie außerdem Ihre Belegnummer, die Sie später für die Vereinbarung eines Gesprächstermins benötigen.
- Nachdem Sie die Antragsgebühr bezahlt haben, bestätigen Sie dies auf Ihrem Profil und vereinbaren Sie ein Gesprächstermin, indem Sie im Menü auf „Einen Termin vereinbaren“ klicken.
- Der letzte Schritt ist das Gespräch mit einem Visa Officer im Konsulat oder in der Botschaft. Nach dem Gespräch wird entschieden, ob Ihnen das Visum gestattet wird. Wenn ja, bekommen Sie das Visum zugesendet.
Visum USA Kosten
Wer ein Visum USA beantragen möchte, muss dafür eine Gebühr bezahlen. Wie viel Sie zahlen müssen, hängt allerdings von der Visumkategorie ab. Informieren Sie sich im Vorfeld über die Höhe der Kosten, die auf Sie zukommen.
Antragsgebühr:
Die Antragsgebühr wird auch Konsulat Gebühr oder Visa-Gebühr genannt. Es handelt sich hierbei um eine Bearbeitungsgebühr, die Sie bei jedem Visumantrag bezahlen müssen. Sie können ohne diese Bezahlung kein Interviewtermin im Konsulat vereinbaren.
Auch wenn Sie eine Ablehnung des Visum USA bekommen oder die Beantragung abbrechen, wird Ihnen die Visa-Gebühr nicht erstattet. Außerdem können Sie die Antragsgebühr nicht auf andere Personen übertragen.
Die Tabelle der Antragsgebühr für die verschiedenen Visa Kategorien finden Sie auf der Internetseite des US-Konsulats und der US-Botschaft. Je nach Visa-Kategorie bewegen sich die Preise für Non-Migrant Visen zwischen ca. 140 und 240 Euro, während die US-Einwanderungsvisa ca. 300 bis 330 Euro kosten.
Sie können die Visa-Gebühr in den US-Konsulaten über unterschiedliche Zahlungsmethoden bezahlen. Allerdings kann die Gebühr in Deutschland, Österreich und der Schweiz nicht mittels einer Kreditkarte oder eine EC-Karte erfolgen.
Befolgen Sie also bei der Zahlung alle Anweisungen und vermerken Sie im Betreff die passende Referenz Nummer, um Verzögerungen oder sonstige Komplikationen zu vermeiden.
Weitere Gebühren:
Es können auch weitere Visa-Gebühren im Konsulat Verfahren anfallen. Da gibt es beispielsweise die Gebühr für Betrugsbekämpfung und –Aufdeckung, die Gegenseitigkeitsgebühr für Antragsteller bestimmter Nationalitäten oder die SEVIS-Gebühr, die bei der Beantragung von F-, J- oder M-Visa anfällt.
Für weitere Aktuelle informationen für kosten etc. hier der direkte link zur Seite der Botschaft von USA
Visum USA – Visakategorien
Die Deutschen beantragen meistens entweder das Besucher- oder das Arbeitsvisa. Außer diesen beiden Kategorien gibt es viele weitere Unterscheidungen. Wir beschäftigen uns hier allerdings mit den zwei am häufigsten beantragten Kategorien.
Wenn Sie als Tourist nicht länger als 90 Tage einreisen, brauchen Sie kein Visum USA, sondern eine ESTA-Genehmigung. Bei längerem Aufenthalt müssen Sie einen Antrag auf das sogenannte Visum B2 stellen.
Das gleiche gilt auch für eine Geschäftsreise, die länger als 90 Tage dauert. Dafür benötigen Sie ein B1 Visum. Zu den Voraussetzungen für ein B1 und B2 Visum gehört, dass Sie beispielsweise aus keiner US-amerikanischen Einkommensquelle Geld beziehen, doch hohe finanzielle Mittel nachweisen können.
Außerdem müssen Sie einen festen Wohnsitz außerhalb der USA beweisen können. Darüber hinaus muss eindeutig sein, dass Sie nur vorläufig in die USA einreisen und das Land nach einem gewissen Zeitraum, höchstens 6 Monaten, verlassen werden.
Das Arbeitsvisum hängt natürlich von der Art der Arbeit ab, d.h. in den USA gibt es unterschiedliche Arbeitsvisa. Die zwei wichtigsten Arbeitsvisa sind die L- und E-Visa. Die L-Visa sind für Spezialisten und Führungskräfte vorgesehen, die US-Unternehmen aus dem Ausland holen, um sie für sich arbeiten zu lassen.
Solche Visa werden von dem jeweiligen US-Unternehmen beantragt. Das E-Visum ist für Investoren und Händler, die in ein US-Unternehmen investieren möchten bzw. sich selbst ein Unternehmen aufbauen wollen.
Erforderliche Unterlagen für ein Visum USA
Wer einen Antrag für ein Visum USA stellt, muss je nach der Kategorie des Visums unterschiedliche Dokumente beim Interview im US Konsulat dabei haben.
Zu den allgemeinen Dokumenten, die alle Antragsteller eines Nicht-Einwanderungsvisums haben müssen, gehören:
- ein gültiger Pass
- die DS-160 Bestätigungsseite
- die Terminbestätigung
- Nachweise der Zahlung der Antragsgebühr
- Biometrisches Passfoto ohne Brille 5×5 cm
Außerdem werden je nach Visa Kategorie unterschiedliche Dokumente und Nachweise verlangt. So benötigen Sie beispielsweise für ein B1 Visum Begleitschreiben des Unternehmens.
Für B1 und B2 Visum USA brauchen Sie finanzielle Nachweise und Miet- oder Arbeitsverträge als Nachweis für die Rückkehr Intention.
Noch bevor Sie zum Interview gehen, müssen Sie noch Zeit nehmen, um das Formular DS-160 auszufüllen. Dazu brauchen Sie viele Angaben wie z. B. Passdaten, Reisedaten, Arbeitgeber der letzten 5 Jahre, Adresse in den USA, Daten zu den Eltern etc.
Beim Interview im US Konsulat sollten Sie unbedingt den Pass, aktuelle Kontoauszüge, Lohnzettel, Steuerveranlagung, farbige Kopien der DS-160 Formulare dabeihaben und die Reiseroute genau kennen.
Gültigkeit des Visum USA
Die Gültigkeit des Visum USA hängt teils auch von der Visa Kategorie ab, beträgt jedoch maximal zehn Jahre. Für einen längeren Aufenthalt zu touristischen Zwecken brauchen Sie das B2 Visum und für alle geschäftlichen Aufenthalte ein B1 Visum oder ESTA.
Das B2 Visum wird deutschen Staatsangehörigen in der Regel für 10 Jahre ausgestellt, allerdings kann auch ein verkürzter Zeitraum angegeben werden. Während dieser 10 Jahre können Sie in einer bestimmten Aufenthaltsfrist ein- und ausreisen.
Wie lange Sie bleiben dürfen, entscheidet das US Department of Homeland Security bei Ihrer Einreise. Dies bedeutet, dass Sie im Rahmen der Gültigkeit des Visum USA und der Entscheidung des Grenzbeamten die Dauer des Aufenthalts planen müssen.
Sie können auch einen Antrag stellen, um Ihren Aufenthalt weitere 180 Tage zu verlängern. Dazu müssen Sie spätestens 45 Tage vor Ablauf der Aufenthaltsfrist eine Aufenthaltsverlängerung beantragen um Ihr Visum USA zu verlängern. Sie brauchen dafür das Formular I-539, eine Kopie des Formulars I-94, ein Erklärungsschreiben zur Aufenthaltsverlängerung und eine Rückkehr Intention.
Vereinigte Staaten von Amerika
Flagge | |
Amtssprache | Englisch |
Hauptstadt | Washington, D.C. |
Staatsform | Föderale Republik |
Staatsoberhaupt | Präsident Donald Trump |
Fläche | 9.826.675 km² |
Einwohnerzahl | ca. 327.774.344 |
Währung | US-Dollar (USD) |
Zeitzone | −5 bis −10 |
Kfz-Kennzeichen | USA |
Internet-TLD | .us |
Telefonvorwahl | +1 |
Nationalfeiertag | 4. Juli (Independence Day) |
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