Deutschen Reisepass beantragen und fast weltweit visumfrei reisen
Einen Reisepass beantragen Sie im Bürgerbüro, das für Ihren Hauptmelde- oder Wohnsitz zuständig ist. Die Behörde sammelt alle Daten und Dokumente ein und leitet Sie weiter. Dort zahlen Sie auch die anfallende Gebühr. Nach der Bearbeitungszeit von mehreren Wochen holen Sie Ihren neuen Reisepass nach Benachrichtigung dort ab.
Alle in Deutschland lebenden Personen müssen sich mit einem Personalausweis oder Reisepass ausweisen können. Im Normalfall nutzen Sie dafür einen Personalausweis, der Ihre gegenwärtige Meldeadresse enthält. Ihren Reisepass beantragen Sie, wenn Sie zu einem Ziel außerhalb der Europäischen Union reisen. In ihm ist nur die ausstellende Behörde vermerkt, jedoch nicht der Wohnort.
Den Reisepass beantragen Sie im zuständigen Bürgeramt Ihres Hauptmelde- und Wohnorts. Diese Behörde leitet den Antrag und die eingereichten Dokumente an die Bundesdruckerei weiter.
Im Auftrag des Bundesinnenministeriums und des Auswärtigen Amts wird Ihr neuer Reisepass dort erstellt und über das Bürgeramt an Sie ausgehändigt. Nach dem Reisepass beantragen und aushändigen bleibt er Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.
Für Personen bis zwölf Jahre können Sie einen Reisepass beantragen, der als bordeauxroter Kinderreisepass keinen elektronischen Chip erhält.
Ab dem zwölften Lebensjahr müssen Sie einen Reisepass beantragen, der auf einem integrierten Chip biometrische Daten enthält. Ein grüner vorläufiger Reisepass wird in Sonderfällen ausgestellt.
Diese Unterlagen brauchen Sie für den Antrag
Die exakte Auflistung der erforderlichen Unterlagen erhalten Sie von Ihrem Bürgeramt. Es kann regional und situationsbezogen zu leichten Abweichungen kommen. Auf jeden Fall brauchen Sie einen gültigen Lichtbild Ausweis. Das kann Ihr Personalausweis oder der bisherige Reisepass sein.
In jedem Fall verpflichtend ist ein biometrisches Passbild im Format 3,5 mal 4,5 Zentimeter. Ansprüche und Detailregelungen an das Bild sind in Schautafeln online und im Bürgeramt aufgeführt.
Ebenfalls bei jeder Beantragung müssen Sie Ihre Unterschrift vor den Augen des Verwaltungsbeamten leisten. Auf einem Scanner im Bürgeramt werden Ihre Fingerabdrücke eingelesen. Nicht in jedem Bürgeramt wird Ihre Geburtsurkunde verlangt.
Sollten Sie einen Erstantrag stellen oder neu zugezogen sein, brauchen Sie oft auch eine Personenstandsurkunde und/oder gegebenenfalls eine Staatsangehörigkeitsurkunde. Beim Antrag eines Kinderreisepasses muss der Sorgeberechtigte sich ausweisen und eine Einverständniserklärung eventuell nicht anwesender Sorgeberechtigter vorgelegt werden.
Was Ihr Reisepass kostet und wie lange er gültig ist:
Die Verwaltungsgebühren (Stand Dezember 2019) für Ihren Reisepass sind je nach Alter gestaffelt. Der für sechs Jahre gültige Reisepass, den Sie bis zum 24 Lebensjahr beantragen, kostet 37,50 Euro. Für die Expressausstellung zahlen Sie 69,50 Euro.
Mit Erreichen des 24. Lebensjahrs zahlen Sie für den dann zehn Jahr gültigen Reisepass sechzig Euro. Die Expressvariante kostet 92 Euro. Der sechs Jahre gültige Kinderreisepass kostet 13 Euro ohne biometrische Daten, 37,50 mit Chip. Mit Erreichen des zwölften Lebensjahrs sollten Sie einen regulären Reisepass beantragen.
Es gibt einige Sonderregelungen und Zusatzmöglichkeiten, für die Sie Zuschläge bezahlen. Für die Erweiterung von normalen 32 Seiten auf 48 Seiten werden 22 Euro zusätzlich fällig.
Die Gebühren verdoppeln sich, wenn Sie nicht beim zuständigen Bürgerbüro beantragen oder die Ausstellung außerhalb der Öffnungszeiten des Amts erforderlich ist.
Der Antrag in einer deutschen Botschaft oder einem Konsulat im Ausland beispielsweise bei Verlust, zieht einen Zuschlag über 21 Euro nach sich. Wenn Sie den Reisepass in ausländischen Vertretungen mit eingeschränkten Leistungen (Honorarkonsulate) beantragen, können weitere individuelle und örtliche Gebühren anfallen.
Ein vorläufiger Reisepass kostet 26 Euro ist maximal ein Jahr gültig. Im Ausland kommen in einigen Fällen administrative Gebühren wie Telefon- und Portokosten hinzu. Devisenkurse beeinflussen die Kosten, da deutsche Auslandsvertretungen in der jeweiligen Landeswährung abrechnen.
So verlängern Sie Ihren Reisepass
Das Verlängern Ihres Reisepasses ist nicht möglich. Sie müssen vor Ablauf des alten Dokuments einen neuen Reisepass beantragen. Denken Sie dabei an die mehrwöchige Bearbeitungszeit.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch die Mindestgültigkeit, die von den meisten Staaten aus sechs Monate festgelegt ist. Beachten Sie, dass Ihr neuer Reisepass eine neue Seriennummer erhält. Das kann bei im Voraus getätigten Buchungen für Flüge, Schiffe und andere Leistungen erhebliche Bedeutung haben.
Für im Ausland lebende Deutsche können auch Registrierungen geändert werden müssen. Wenn in Ihrer Situation eine frühestmögliche Nummernänderung hilfreich ist, fragen Sie beim Bürgeramt nach.
In einigen Fällen kann die neue Seriennummer schon vor der physischen Auslieferung von der Bundesdruckerei bekannt gegeben werden.
So lange dauert die Bearbeitung Ihres Antrags
Die Bearbeitungsdauer für einen regulären Reisepass ist nicht exakt festgelegt. Sie bewegt sich im Zeitraum von vier bis sechs Wochen. Die Erledigungsfrist hängt auch von saisonalen Faktoren wie Aufkommen und Nachfrage ab.
Für den Express-Reisepass gibt die Bundesdruckerei einen Zeitraum von 72 Stunden beziehungsweise drei Werktagen vor.
Der erste Tag zählt, wenn Sie den Antrag bis 11 Uhr einreichen. Ein vorläufiger Reisepass und ein Kinderreisepass werden sofort vor Ort im Bürgerbüro ausgestellt. Beide haben in einigen Ländern eingeschränkte Ausweis- und Einreisefunktionen.
Der Start der Bearbeitungszeit zählt ab der Vorlage aller erforderlichen Unterlagen und dem Zahlen der Gebühr. Für Beantragungen Ihres Reisepasses in deutschen Botschaften und Vertretungen im Ausland können die Bearbeitungszeiten abweichen.
Teilweise können logistische Notwendigkeiten die Fristen verlängern. In einigen Auslandsvertretungen sind externe Dienstleister mit der Bearbeitung beauftragt.
Wenn es schnell gehen muss und Sonderregelungen
Neben dem Standardvorgehen, mit dem Sie Ihren Reisepass beantragen, gibt es einige Sonderfälle. Nicht in allen Fällen entscheiden Sie frei über das Anrecht auf diese Ausnahmeregelungen.
Wenn Sie es eilig haben, nutzen Sie beim Reisepass beantragen die Expressvariante. Sollte der Zeitraum zu lange sein, können Sie alternativ einen vorläufigen Reisepass beantragen. Diesen Antrag müssen Sie begründen und mit der Vorlage verbindlicher Reisedaten belegen.
Im Prinzip sagt das deutsche Passgesetz, das jede Person nur einen Reisepass besitzen darf. Es gibt Ausnahmeregeln, wenn Sie ein von Amts wegen als berechtigt beurteiltes Interesse an einem Zweitpass belegen.
Die bekannteste Zweitpass Erlangung ist möglich, wenn Sie in Länder Reisen, die miteinander verfeindet sind. So kann beispielsweise ein israelischer Einreisestempel in einigen arabischen Ländern zur Einreiseverweigerung führen.
Als zweiter denkbarer Grund können berufliche Gründe akzeptiert werden. Wenn Sie im häufig und schnell in unterschiedlichen Ländern arbeiten, müssen Sie Ihren Reisepass oft in Botschaften und Vertretung zwecks Visa Erteilung hinterlegen. Um reisefähig zu bleiben, ist ein Zweitpass in diesen Fällen möglich.
Alle zusätzlichen Reisepässe haben eine Gültigkeitsdauer von bis zu sechs Jahren. Theoretisch erlaubt Ihnen das deutsche Passgesetz bis zu zehn Reisepässe gleichzeitig.
Ein Kommentar