Australien erfreut sich großer Beliebtheit bei Touristen aus aller Welt. Kein Wunder: Kaum ein anderes Land verfügt über eine derart spektakuläre Landschaft sowie vielfältige Tier- und Pflanzenwelt.
Am Beginn eines jeden Abenteuers in „Down Under“ steht jedoch eine bürokratische Hürde: die Einreise nach Australien. In den folgenden Zeilen erfahren Sie, welches Visum für Australien Sie benötigen und wie Sie es bekommen.
Allgemeine Voraussetzungen für jede Einreise nach Australien
Ganz gleich, aus welchem Grund und für wie lange Sie nach Australien reisen möchten – ein Visum ist stets erforderlich.
Eine visumfreie Einreise (auch nur für wenige Tage) nach Australien ist ebenso wenig möglich wie die Erlangung eines sogenannten Visa on Arrival (VoA), also eines Visums bei Ankunft am Flughafen.
Dies bedeutet folglich, dass Sie das Visum für Australien zwingend bereits vor Antritt Ihrer Reise und außerhalb Australiens beantragen müssen. Des Weiteren ist es für die Einreise nach Australien erforderlich, dass Sie ein gültiges Reisedokument besitzen. Dies gilt unabhängig von der Art des Visums.
Als solche Reisedokumente gelten der Reisepass, der vorläufige Reisepass sowie der Kinderreisepass. Das Reisedokument muss für die gesamte Dauer Ihres Australien-Aufenthalts gültig sein. Oftmals entschließen sich Australien-Urlauber außerdem vor oder nach Ihrem Aufenthalt in „Down Under“ für den Besuch eines (südost-)asiatischen Landes.
Beachten Sie in diesem Fall bitte, dass manche asiatische Länder für die Einreise ein Reisedokument verlangen, das noch mindestens sechs Monate lang gültig ist.
Die verschiedenen Arten von Visa für Australien
Insgesamt gibt es für deutsche Staatsbürger (also Inhaber eines Reisepasses der Bundesrepublik Deutschland) eine Vielzahl verschiedener Arten von Visa, die zu einer Einreise nach Australien berechtigen.
Die wichtigsten und beliebtesten Varianten werden im Folgenden vorgestellt.
1. Das eVisitor Visum (Subclass 651)
Wer zu rein touristischen Zwecken nach Australien reisen möchte, kann sein Visum ganz einfach online beantragen. Das eVisitor Visum steht den Staatsangehörigen aller 28 EU-Staaten sowie acht weiterer Schengen-Staaten offen, somit auch deutschen Staatsbürgern.
Es ist ab dem Zeitpunkt der Bewilligung zwölf Monate lang gültig. Innerhalb dieser Zeitspanne berechtigt das eVisitor Visum zu beliebig vielen Aufenthalten in Australien von jeweils maximal drei Monaten. Die Beantragung ist kostenlos.
Im Falle einer erfolgreichen Ausstellung werden Antragsteller via E-Mail darüber informiert. Überdies wird das eVisitor Visum für Australien bei den Grenzübergängen und anderen staatlichen Stellen elektronisch gespeichert.
Die Bearbeitungsdauer für das eVisitor Visum ist relativ kurz: 90 % aller Anträge werden innerhalb von zwei Tagen bearbeitet.
2. Das Electronic Travel Authority ETA Visum (Subclass 601)
Das soeben vorgestellte eVisitor Visum hat das zuvor bestehende Electronic Travel Authority (ETA) Visum abgelöst. Dieses kann nach wie vor beantragt werden.
Sämtliche seiner Modalitäten der Einreiseberechtigung entsprechen denen des eVisitor Visums. Es kann über Reisebüros oder Fluggesellschaften für 20 AUD zusätzlich etwaiger Gebühren des jeweiligen Dienstleisters beantragt werden.
3. Das Transit Visum (Subclass 771)
Wer nur für eine Zwischenlandung auf einem australischen Flughafen landet, das Flughafengelände nicht verlässt und maximal acht Stunden im Transitbereich verbringt, benötigt kein Visum für Australien.
Voraussetzung ist, dass Sie einen bereits gebuchten Weiterflug haben und alle Voraussetzungen für die Einreise ins Zielland Ihres Weiterflugs erfüllen.
In allen anderen Fällen benötigen Sie ein Transit Visum. Dieses können Sie kostenlos online beantragen und berechtigt Sie, für bis zu 72 Stunden auf australischem Boden zu verweilen. 75 % der Anträge auf Bewilligung eines Transit Visums werden innerhalb acht Tagen, 90 % der Anträge werden innerhalb 16 Tagen bearbeitet.
4. Das Visitor Visum (Subclass 600) für Personen, die sich bereits in Australien aufhalten
Für Australien-Besucher, die sich bereits im Land aufhalten und folglich bereits ein gültiges Visum besitzen, kann der Wunsch bestehen, den Aufenthalt und somit das Visum in Australien zu verlängern, ohne zuvor ausreisen zu müssen. In diesem Fall bietet das Visitor Visum die geeignete Lösung.
Beantragen kann es jeder, der sich bereits in Australien aufhält und im Land nach Ablauf seines Visums drei, sechs oder zwölf weitere Monate bleiben möchte, um Freunde oder seine Familie zu besuchen oder einfach um den Urlaub zu verlängern.
Voraussetzung ist, dass der Antragsteller genügend finanzielle Mittel für seinen Aufenthalt und seine Ausreise vorweisen kann. 75 % der Anträge auf Bewilligung eines Visitor Visums werden innerhalb 18 Tagen, 90 % der Anträge werden innerhalb 27 Tagen bearbeitet. Der Preis für das Visitor Visum beginnt bei 365 AUD.
5. Das Visitor Visum (Subclass 600) für Personen, die sich außerhalb Australiens aufhalten.
Falls Sie noch nicht in Australien sind und Ihre Reise auf den fünften Kontinent länger als drei Monate dauern soll, dann kommt für Sie ebenfalls das Visitor Visum in Betracht – mit dem Unterschied, dass Sie es außerhalb Australiens beantragen.
Die Modalitäten entsprechen jenen des Visitor Visums, das von Personen beantragt wird, die sich bereits in Australien befinden.
Einzig bei der gebühr des Visums gibt es einen Unterschied. Bei einer Antragstellung außerhalb Australiens beginnt der Preis für das Visitor Visum für Australien bei 145 AUD.
6. Das Working Holiday Visum (Subclass 417)
Pro Jahr reisen etwa 25.000 junge Deutsche mit einem Working Holiday Visum ins Land der Koalas und Kängurus. Die Motivation, sich ein Working Holiday Visum ausstellen zu lassen, ist dabei klar.
Mit ihm hat man die Möglichkeit, Urlaub zu machen, Land, Leute und Kultur kennenzulernen, sowie nebenbei Geld zu verdienen, um das Abenteuer finanzieren zu können.
Inhabern eines Working Holiday Visums stehen dabei die gleichen Rechte wie anderen Arbeitnehmern in Australien zu. So gilt beispielsweise für alle Berufe und Branchen ein Mindestlohn.
Das Working Holiday Visum für Australien ermöglicht den Aufenthalt in Australien für eine Dauer von bis zu zwölf Monaten. Innerhalb dieses Zeitraums sind beliebig häufige Aus- und Wiedereinreisen gestattet.
Gleichzeitig geht das Visum für Australien einher mit einer Arbeitserlaubnis für die Ausübung einer beliebigen bezahlten Arbeit.
Allerdings darf man höchstens sechs Monate für ein und denselben Arbeitgeber tätig sein. Des Weiteren erhält man mit Bewilligung des Visums das Recht, bis zu vier Monate lang in Australien an einer Hochschule zu studieren.
An die erfolgreiche Ausstellung eines Working Holiday Visums sind bestimmte Voraussetzungen geknüpft. So müssen Antragsteller das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, dürfen aber zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine 31 Jahre alt sein. Der Antrag muss ferner außerhalb Australiens gestellt werden.
Dies gilt allerdings nicht für das sogenannte Second oder Third Working Holiday Visum, welches eine zulässige Verlängerung eines Working Holiday Visums darstellt. Überdies darf der Antragsteller nicht von eigenen Kinder nach Australien begleitet werden.
Finanzieller Nachweis
Der Nachweis finanzieller Mittel in Höhe von 5.000 AUD ist weitere Voraussetzung für die Bewilligung des Working Holiday Visums. Dafür ist die Kopie eines aktuellen Kontoauszugs mit entsprechend ausgewiesenem Guthaben erforderlich.
Es müssen außerdem ausreichende Geldmittel für den Rück- oder Weiterflug bzw. das tatsächliche Rückflugticket nachgewiesen werden.
Im Lauf der Bearbeitung des Antrags auf das Working Holiday Visum für Australien verlangt die Australische Einreisebehörde möglicherweise zudem bestimmte Gesundheitsnachweise. Die Gebühr für das Working Holiday Visum beträgt 485 AUD.
Für die etwaigen Verlängerungen in Form des „Second Working Holiday Visum“ und des „Third Working Holiday Visum“ werden ebenfalls 485 AUD fällig. 75 % der Anträge auf Bewilligung eines Working Holiday Visums werden innerhalb von 14 Tagen, 90 % der Anträge werden innerhalb von 26 Tagen bearbeitet.
7. Das Student Visum (Subclass 500)
Wer in Australien ein zugelassenes Studium an einer Hochschule absolvieren möchte, kann das Student Visum beantragen. Es berechtigt zu einem Aufenthalt in Australien für die Dauer der Immatrikulation im gewählten Studiengang, maximal für fünf Jahre.
Die Antragstellung kann innerhalb oder außerhalb Australiens erfolgen und erfordert ferner den Nachweis eines Krankenversicherungsschutzes.
Der entsprechende Overseas Student Health Cover (OSHC) wird meist bei Immatrikulation in ein Studienfach abgeschlossen. Bei erfolgreicher Ausstellung des Student Visums werden 620 AUD fällig, es sei denn, es liegt ein Befreiungsgrund vor. Die Bearbeitungsdauer schwankt.
Inhaber des Student Visums sind unter bestimmten Bedingungen berechtigt, eigene Familienmitglieder nach Australien mitzubringen. Diese haben gegebenenfalls Anspruch auf ein sogenanntes Student Guardian Visum für Australien.
Zum Zwecke der Vollständigkeit sei erwähnt, dass es noch viele weitere Möglichkeiten gibt, ein Visum für Australien zu erhalten.
So gibt es beispielsweise Visa für berufliche Weiterbildungen (Training Visum), Familien, Eltern, (Ehe-)Partner und Geflüchtete, um nur eine Auswahl zu nennen.
Fazit
Ein Visum für Australien ist Pflicht – daran kommen Sie nicht vorbei. Die verschiedenen Möglichkeiten und Bedingungen der Einreise nach Australien sind dabei durchaus komplex.
Sofern Sie jedoch genau wissen, wie lange und zu welchem Zweck Sie sich im sechstgrößten Land der Welt aufhalten möchten, sollte es kein Problem sein, das korrekte Visum für Australien zu finden und zu beantragen.
Die vorstehenden Informationen geben Ihnen dabei einen hilfreichen Überblick. Mit einer gründlichen und frühzeitigen Vorbereitung – nicht nur was die formalen Kriterien der Einreise, sondern auch Themen wie etwa Flugbuchung und Impfungen betrifft – steht Ihrem Abenteuer in „Down Under“ nichts mehr im Wege.