Dürfen Diplomaten in Deutschland Menschen töten und können dafür nicht verfolgt werden? Das und alle anderen Informationen rund um Diplomaten erfahren sie hier.
Was sind eigentlich Diplomaten?
Diplomaten sind Regierungsbeamte, die ihren Staat auf Regierungsebene gegen fremde Länder vertreten. Derzeit gibt es in Deutschland 2.000. Sie sollen einerseits die Kultur ihres Landes vermitteln und ihren eigenen Landsleuten helfen, wenn sie hier ihren Weg finden müssen.
Auch in Geisel fällen oder in den abschließenden internationalen Verträgen sind Diplomaten die erste Anlaufstelle. Damit sie sich im Ausland so frei wie möglich bewegen können und sich nicht immer sofort der Justiz unterwerfen müssen, gibt es die Immunität, die Diplomaten genießen, und das geht weit.
Immunität ist ein offizielles Privileg, das der Diplomat zum Beispiel in Deutschland wahrnimmt. Es sichert die Beziehungen zur Heimat und soll die freie Kommunikation schützen, damit sich Diplomaten frei bewegen und kommunizieren können. Ein Diplomat ist im Gastland vor Gerichten und Verwaltung geschützt.
Dürfen Diplomaten zu schnell fahren und überall parken?
Nein, Sie müssen sich auch an die deutschen Gesetze halten, die deutschen Gesetzte gelten auch für Diplomaten. In einer Zone 30 muss er auch 30 Fahren und Strafzettel muss er auch bezahlen, aber tut er das nicht, dann können Diplomaten gerichtlich nicht verfolgt werden. Das steht im Paragraph § 18 des Gerichtsverfassungsgesetzes.
Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
§ 18„Die Mitglieder der im Geltungsbereich dieses Gesetzes errichteten diplomatischen Missionen, ihre Familienmitglieder und ihre privaten Hausangestellten sind nach Maßgabe des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen vom 18. April 1961 (Bundesgesetzbl. 1964 II S. 957ff.) von der deutschen Gerichtsbarkeit befreit. Dies gilt auch, wenn ihr Entsendestaat nicht Vertragspartei dieses Übereinkommens ist; in diesem Falle findet Artikel 2 des Gesetzes vom 6. August 1964 zu dem Wiener Übereinkommen vom 18. April 1961 über diplomatische Beziehungen (Bundesgesetzbl. 1964 II S. 957) entsprechende Anwendung.“
Diplomaten und Mitarbeiter einer Botschaft müssen zum Beispiel keine Blut oder Alkoholtests mitmachen. Auch sämtliche andere Androhungen hoheitlicher Gewalt ist gegenüber Diplomaten verboten. Es gibt nur einen ganz großen Ausnahmefall einen Diplomaten aufzuhalten.
Zum Beispiel kann man Ihn davon abhalten, wenn man sieht, das er jemanden töten will oder auch eventuell, wenn er Sturz-besoffen mit einem Auto fahren würde und Gefahr für Leib und Leben droht. Dann kann man hoheitliche Gewalt auch gegen Diplomaten anwenden.
Aber ansonsten kann man tatsächlich keinen Diplomaten Anzeigen oder verurteilen, weil er zu schnell gefahren ist.
Kann ich einfach mit dem falschen Diplomatenkennzeichen rumfahren und mich kann keiner anhalten?
Die Polizei darf grundsätzlich schon Fahrzeugkontrollen durchführen. Stellt sie dann dabei fest, dass sie hier einen Diplomaten angehalten hat, dann muss sie den weiterfahren lassen. Jedoch kann sich ein Diplomat mit seinem Dienstausweis ausweisen und das könntet ihr dann ja eventuell nicht.
Darf ein Diplomat einen Mord begehen?
Ein Diplomat darf natürlich keinen Mord begehen, aber ist geschützt vor polizeilichen oder Staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen. Es kann kein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet werden und es kann auch keine gerichtliche Hauptverhandlung gegen ihn eingeleitet werden. Sprich, es kann, ihm polizeilich nichts passieren keine Hausdurchsuchung, keine Beschlagnahme, keine Blutabnahme, keine Telefonüberwachung.
Kann ein Diplomat überhaupt irgendwie belangt werden?
Das Auswärtige Amt kann zur Einleitung des Strafverfahrens die Aufhebung der Immunität beantragen. Dann muss allerdings das Heimatland zustimmen aus dem der Diplomat kommt. Wenn das Land die Aufhebung der Immunität nicht zustimmt, könnte Deutschland diesen Diplomaten zur Persona non grata deklarieren. Das würde wiederum dazu führen, dass der Diplomat umgehend ausreisen muss.
Tatsächlich ist es aber so, dass hier ganz selten nur Diplomaten zur Persona non grata abgestuft werden, weil das wiederum größte diplomatische Verwicklungen zwischen Staaten ebene nach sich ziehen würde. Fakt ist also dann, dass eher das Heimatland einen Schadenersatz zahlt, zum Beispiel für einen Mord und dafür der Diplomat wieder abgezogen wird. Je nachdem aus welchen Heimatland er kommt, droht ihm dort aber eventuell eine Verurteilung.
Übrigens, mit der Ausreise endet dann auch der diplomatische Schutz, das heißt, dann könnte man hier gegen ihn ermitteln und verurteilen in dem Moment, wenn er kein Diplomat mehr ist. Mann müsste ihn nur wieder zu packen bekommen und da liegt die Schwierigkeit. Da er wieder im Ausland ist und in der Regel liefert das Heimatland in dann auch nicht mehr aus.
Was ist, wenn ein Diplomat sich was kauft, müsste er das Geld bezahlen?
Ein Diplomat muss theoretisch auch für Käufe bezahlen, aber er ist ja geschützt vor Gerichten. Sprich ihm drohen keine Sanktionen, wenn er es nicht tut. Deswegen verkaufen Autohändler an Diplomaten in der Regel auch nur per Vorkasse. Das heißt die müssen erst das Geld auf den Tisch legen und kriegen dann etwas, weil ansonsten können sie das Auto nehmen damit rum Fahren, es könnte ihm nichts passieren.
Diplomaten könnten nicht einmal wegen Betruges verurteilt werden, weil es eben keine Sanktionsmöglichkeiten dort gibt. Es gab übrigens mal ein Bundesarbeitsgerichtsurteil, da hat eine Hausangestellte den Diplomaten auf Lohnzahlung verklagt. Das Bundesarbeitsgericht sagte keine Chance, wir dürfen nicht ermitteln, der ist Diplomat. Die Dame hat leider kein Geld bekommen.
Müssen Diplomaten Steuern Zahlen?
Nicht einmal Steuern müssen Diplomaten zahlen. Für das Geld was sie hier verdienen, muss man nach dem Wiener Übereinkommen grundsätzlich keine Steuern zahlen, sie sind von allen steuern befreit. Allerdings müssen sie die Mehrwertsteuer zahlen die sie hier zahlen, wenn sie Produkte kaufen, die sind ja schon drauf geschlagen und wenn sie eine andere Einnahmequelle haben. Wenn sie ein Gewerbebetrieb hier aufmachen, dann müssten das auch versteuert werden.
Wann endet die Immunität eines Diplomaten oder schützt sie ihn ein Leben lang?
Die Immunität eines Diplomaten endet, wenn er ausreist, dann kann er für all das belangt werden was er getan hat. Zum Beispiel hat ein Diplomat hier einen Diebstahl begangen und das ist auch allen klar, aber er kann nicht belangt werden. Zehn Jahre später reist er aus. Ab da an kann gegen ihn ermittelt werden und ab da an können auch die Behörden tätig werden. Allerdings ist dann der Diebstahl schon verjährt.
Ihr seht also, Diplomaten sind wirklich sehr weitgehend geschützt. Diese Immunität ist sehr weitreichend, man kann so gut wie kaum etwas dagegen tun. Das ist auch der Grund, warum im täglichen zivilrechtlichen Geschäft so viel Vorkasse mit Diplomaten gemacht wird.
Weiterführende Links und Quellen